Um mit einem Auto oder Motorrad (mit italienischem Kennzeichen) auf die Insel Giglio zu gelangen, ist im Monat August (zentrale Wochen) ein Aufenthalt von mindestens 5 Tagen (4 Nächten) und das Ausfüllen einer Selbsterklärung erforderlich, die bei der Ausschiffung vorgelegt werden und während des gesamten Aufenthalts im Fahrzeug verbleiben muss. Für Wohnwagen und Wohnmobile, deren Besitzer mit ihrem Fahrzeug auf dem einzigen Campingplatz der Insel übernachten, ist ein Aufenthalt von 4 Tagen auf der Insel ausreichend. Die vorgenannte Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug ein ausländisches Kennzeichen hat oder mit einem Behindertenausweis versehen ist.
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Vom 2. bis 24. August 2025 tritt die Beschränkung der Ausschiffung und des Verkehrs von Kraftfahrzeugen auf der Insel Giglio in Kraft.
Während des Zeitraums, in dem die Verbote gelten, müssen die Fahrzeughalter bei der Ausschiffung auf der Insel und auf Verlangen der Polizei eine Selbstbescheinigung (siehe Link Formular unten) vorlegen, die während des gesamten Aufenthalts im Fahrzeug mitzuführen ist und die die Fahrzeugdaten (Kennzeichen und Halter), die Daten des Erklärenden (Personalien, Anschrift und Steuernummer) und die Daten der Unterkunft (Name, Ort) sowie das Ankunfts- und Abreisedatum enthalten muss.
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